Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand  

Vertragsgegenstand ist die Betreuung des Hundes während der Fütterung, eines Spaziergangs, eines Tages oder der Ferien.

Die Hundebetreuung Pfotenteam nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Hund wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt, gemäss dem Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen. Änderungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen.

Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über Umfang und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.

Impfschutz & Gesundheitszustand des Hundes

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Ein Nachweis der kombinierten Impfung (jährlich: Pi – Parainfluenza und Lepto6 – Leptospirose und alle 3 Jahre: DHPPi – Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza und Lepto6 – Leptospirose) und der Impfung KC – Zwingerhusten (nicht älter als 1 Jahr) erfolgt durch die Vorlage des Impfpasses. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäss erfolgt sein, ist die Hundebetreuung Pfotenteam dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben und wird bei Abholung des Hundes wieder zurückgegeben.

Der Hundehalter sichert ebenfalls zu, dass der Hund regelmässig entwurmt wird und bestätigt dies mit der Unterschrift auf dem Fragebogen der Kundendaten.

Ansteckende Krankheiten (wie zum Beispiel Flöhe und Zwingerhusten) müssen unverzüglich vom Besitzer gemeldet werden. Die Betreuung des Hundes kann währenddessen nicht gewährleistet werden und die Hundebetreuung Pfotenteam kann vom bereits geschlossenen Betreuungsvertrag aus diesem Grund zurücktreten.

Dies gilt insbesondere, sofern der Halter bis zum Abgabetag keine Angaben gemacht hat, bzw. keinen entsprechenden Hinweis erteilt hat. In diesem Falle stehen dem Hundehalter keine Schadenersatzansprüche zu, insbesondere nicht bezüglich möglicher Kosten für eine anderweitige Unterbringung des Hundes.

Kranke oder verletzte Hunde können nur in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt aufgenommen werden.

Ist der vereinbarte Aufenthalt bei der Hundebetreuung Pfotenteam aus gesundheitlichen Gründen des Hundes nicht möglich, muss eine tierärztliche Bestätigung vorgelegt werden.

Kranke oder verletzte Hunde können nur in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt aufgenommen werden.

Läufige Hündinnen müssen min. 3 Tage vor dem Einzug gemeldet werden.

Versicherungen und Haftung

Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Der Hundebesitzer haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden während seines Aufenthaltes bei der Hundebetreuung Pfotenteam.

Die Hundebetreuung Pfotenteam übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug, etc.).

Die Hundebetreuung Pfotenteam übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, ebenso wenig für allfällige Schäden, welche am Tier durch Infektion (z.B. Seuchen) oder einen Unfall entstehen.

Bei notfallmässigem Tierarztbesuch durch Krankheit oder Unfall während der Betreuung übernimmt der Hundehalter allfällige Kosten. Die Hundebetreuung Pfotenteam ist dazu verpflichtet, den Hundehalter vor/während des Tierarztbesuchs umgehend zu kontaktieren.

Bei Verletzungen am Hund während der Betreuungszeit übernimmt die Hundebetreuung Pfotenteam nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder Fahrlässigkeit die anfallenden Kosten.

Stirbt das Tier altersbedingt oder aus unvorhersehbaren Gründen, wird jede Haftung abgelehnt. Sämtliche anfallende Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

Die Hundebetreuung Pfotenteam kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen.

Fütterungsservice und Spazierdienst

Bei Hinfälligkeit des Dienstes muss die Meldung min. 24h im Voraus erfolgen, ansonsten wird der volle Preis in Rechnung gestellt.

Bei starken Unwettern (wie z.B. Hagel, Gewitter, Sturm etc.) oder sehr hohen Temperaturen im Sommer (vor allem Mittagszeit) werden keine längeren Spaziergänge gemacht. Falls die Hundebetreuung Pfotenteam einen Spaziergang wegen extremen Wetterbedingungen verkürzen oder absagen muss, gibt es keine Reduktion resp. Rückerstattung.

Tages – & Ferienhunde Vor Aufnahme des Hundes wird ein Einführungsgespräch mit dem Hundehalter geführt und nach Ermessen der Hundebetreuung Pfotenteam kann ein Probeaufenthalt für den Hund verlangt werden. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von der Hundebetreuung Pfotenteam festgelegt. Der Probeaufenthalt ist kostenpflichtig.

Der Hundehalter verpflichtet sich dazu, den Tages-/Ferienhund am vereinbarten Termin abzugeben/abzuholen. Für den Fall, dass der Hund nicht abgeholt wird, werden dem Hundehalter die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Es bleibt der Hundebetreuung Pfotenteam vorbehalten, einen Aufschlag auf den Preis in Rechnung zu stellen.

Der Tages-/Ferienhund kann zwei Tage nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins einem Tierheim übergeben werden. Das Tierheim wird von Hundebetreuung Pfotenteam bestimmt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

Sollten sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bittet die Hundebetreuung Pfotenteam sie, Ferienhunde min. 7 Tage und Tageshunde min. 24h im Voraus abzumelden, damit wir ihren Platz weitervermitteln können. Bei kurzfristigeren Annullationen oder bei einem Nichtantreffen des Hundehalters zum vereinbarten Termin wird der volle Preis in Rechnung gestellt.

Bei eventuell absehbaren Verspätungen bezüglich der Bring- und Abholzeiten muss die Hundebetreuung Pfotenteam vom Hundehalter telefonisch informiert werden. Bitte keine Informationen über WhatsApp, SMS etc.

Die Hundebetreuung Pfotenteam ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers und die Eintragungen im Impfpass.

Zahlung & Infos

Bei Fütterungsservice und Spazierdienst muss der geschuldete Betrag vor Ort deponiert werden.

Bezahlung für die Tages- & Ferienbetreuung muss BAR beim Abholen des Hundes getätigt werden.

Bezahlung auf Rechnung ist nur für regelmässige Betreuungshunde möglich. (Bezahlung innert 10 Tagen, ansonsten wird gemahnt.)

Bei vorzeitiger Abholung verrechnen wir die Anzahl Tage nach Anmeldung. Die Aufenthaltsverlängerung muss mitgeteilt werden.

Die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der mit Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kundendatenblattes zustande kommt. Für Schäden, die durch fehlerhaftes Ausfüllen und/oder durch fehlende Daten im Kundendatenblatt entstehen, übernimmt der Hundehalter die volle Haftung.

Mit der Unterschrift des Kundendatenblattes bestätigt der Hundehalter, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

Der Vertrag behält seine Gültigkeit für spätere Unterbringungen.

Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Daten-schutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.

Anwendbares Recht, als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz der Hundebetreuung Pfotenteam, diese kann am ordentlichen Gerichtsstand klagen. Anwendbar ist in jedem Fall Schweizerisches Recht.

Die Hundebetreuung Pfotenteam verfügt über eine Betriebshaftpflicht-versicherung.

Allgemeine Bedingungen

Bei kantonale Auflagen des Hundes müssen die Besitzer die Hundebetreuung Pfotenteam in Kenntnis setzen und eine Kopie der Auflage aushändigen.

Die Kundendaten von Hundebetreuung Pfotenteam, werden einmal jährlich an das kantonale Veterinäramt (BLV) ausgehändigt.

Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine sind bindend.